Sie befinden sich hier: >> Energienews >> Abrissverfügung gilt auch für Käufer

 

Schornsteinfegermeister


Gebäudeenergieberater  (HWK)
Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit

 

Login
  • Home
  • Der Schornsteinfeger
    • Aufgaben
  • Dienstleistungen
    • Thermografie
    • Luftdichtheitsmessung
    • Solarenergie
    • Online Energiecheck
    • Umweltschutz
    • Energieausweis
    • Beratung
    • Brandsicherheit
    • Rauchwarnmelder
  • Informationen & Aktuelles
    • Gesetze und Verordnungen
    • Rauchwarnmelder
  • über uns
    • Kontaktformular
    • AGB
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Anfahrt

Energienews

>> zurück

13.08.2019

Abrissverfügung gilt auch für Käufer

Liegt für ein bestimmtes Objekt auf dem gekauften Grundstück – hier: ein Wochenendhäuschen mit Schuppen – eine Abrissverfügung vor, dann ist der Erwerber davon ebenfalls daran gebunden. Er muss also das Gebäude abreißen, selbst wenn er das eigentlich gar nicht möchte und von der Verfügung nichts wusste. Solche Anordnungen beziehen sich nämlich nicht auf die Person des jeweiligen Eigentümers, sondern auf das konkrete Vorhaben.

Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS entschied das die Justiz. Lediglich in einem Punkt hatte der Erwerber Erfolg: Bereits bestehende Zwangsmittelandrohungen, die noch gegen den Voreigentümer gerichtet waren, gehen nicht auf ihn über. Diese müssen ihm noch einmal persönlich übermittelt werden (Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Aktenzeichen 1 MB 12/17).




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater

Energienews


31. März 2023
E-Mobility: GfK warnt vor Überlast auf Stromnetze
weiterlesen


30. März 2023
Ampel bleibt im Gebäudebereich weiter unklar
weiterlesen


30. März 2023
Förderprogramm zur Quali­fi­zie­rung zum Thema Wärmepumpe
weiterlesen


29. März 2023
Branchenzahlen 2023: Energiespeicher für Haushalte mit starker Entwicklung
weiterlesen


28. März 2023
Baugewerbe geht von Rückgang der Produktion aus
weiterlesen




alle News weiterlesen

Unauffällige Lebensretter

  Rauchmelder retten Leben!





Login | 
Kontakt | 
Impressum | 
Datenschutzerklärung | 
Anfahrt | 
AGB | 
Sitemap
Cookie-Einstellungen verwalten

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.


Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung